ACHTUNG NEU: Mund-Nasen-Schutz in allen Schulen ab 14.09.2020
Verordnung der Bildungsdirektion vom 12.09.2020
Ab Montag,14.09.2020, gilt für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS).
Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Elternbrief BM Fassmann, Aschbacher